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Haushaltsbesteuerung

16. Juni
1 Min. Lesezeit

Die Haushaltsbesteuerung bezeichnet die steuerliche Erfassung von Ehegatten bzw. Familien als wirtschaftliche Einheit. Dabei werden die Einkünfte gemeinsam berücksichtigt und besteuert, insbesondere durch die Zusammenveranlagung von Ehegatten. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 101 f.)


Beispiel: Bei der Einkommensteuer können Ehegatten gemeinsam veranlagt werden und vom Splittingverfahren profitieren.


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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