Haushaltsausgleich
Der Haushaltsausgleich bezeichnet den Grundsatz, dass die im Haushaltsplan veranschlagten Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen sein müssen. Dabei müssen auch geplante Kreditaufnahmen realistisch finanzierbar sein. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 101)
Beispiel: Sind die Ausgaben höher als die laufenden Einnahmen, kann der Haushaltsausgleich durch zulässige Kreditaufnahmen hergestellt werden.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien




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