Hauptversammlung
- Andreas Armster

- 30. Dez. 2025
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Die Hauptversammlung ist das oberste Organ der Aktiengesellschaft, in dem die Aktionäre ihre Mitwirkungsrechte ausüben und über zentrale Unternehmensangelegenheiten wie Gewinnverwendung, Wahl des Aufsichtsrats und Satzungsänderungen entscheiden. (vgl. Bea/Göbel 2019, S. 271)
Beispiel: Auf der jährlichen Hauptversammlung einer AG stimmen die Aktionäre darüber ab, ob der Gewinn als Dividende ausgezahlt wird und wählen neue Vertreter in den Aufsichtsrat.
Bea, F. X.; Göbel, E. (2019): Organisation. Theorie und Gestaltung. 5. Auflage. München: UVK Verlag



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