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Hauptversammlung

30. Dez. 2025
1 Min. Lesezeit

Die Hauptversammlung ist das oberste Organ der Aktiengesellschaft, in dem die Aktionäre ihre Mitwirkungsrechte ausüben und über zentrale Unternehmensangelegenheiten wie Gewinnverwendung, Wahl des Aufsichtsrats und Satzungsänderungen entscheiden. (vgl. Bea/Göbel 2019, S. 271)


Beispiel: Auf der jährlichen Hauptversammlung einer AG stimmen die Aktionäre darüber ab, ob der Gewinn als Dividende ausgezahlt wird und wählen neue Vertreter in den Aufsichtsrat.


Bea, F. X.; Göbel, E. (2019): Organisation. Theorie und Gestaltung. 5. Auflage. München: UVK Verlag

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