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Hauptveranlagung

17. Aug.
1 Min. Lesezeit

Die Hauptveranlagung ist eine Hauptsteuerfestsetzung im Steuerrecht. Bei der Grundsteuer erfolgt sie im Anschluss an die allgemeine Feststellung des Einheitswertes. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 301)


Beispiel: Ein Grundstück hat einen Einheitswert von 50.000 €. Daraus ergibt sich beispielsweise ein Steuermessbetrag von 100 €. Bei einem Hebesatz von 400 % beträgt die Grundsteuer 400 € pro Jahr. Die Festsetzung dieser Steuer nennt man Hauptveranlagung.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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