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Hauptfeststellung

10. Juli
1 Min. Lesezeit

Die Hauptfeststellung ist die regelmäßige allgemeine Neubewertung aller Einheitswerte zu einem gesetzlich festgelegten Stichtag. Dabei werden die tatsächlichen Verhältnisse zu diesem Zeitpunkt als Grundlage für die Bewertung herangezogen. (vgl. Puke 2023, S. 146)


Beispiel: Bei einer Hauptfeststellung werden alle Grundstücke nach den Verhältnissen am Stichtag neu bewertet, um aktuelle Einheitswerte für die Besteuerung festzulegen.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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