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Hauptentschädigung

16. Juni
1 Min. Lesezeit

Die Hauptentschädigung war die wichtigste Leistung des Lastenausgleichs und diente dem Ausgleich von Vermögensverlusten, die insbesondere durch Krieg, Vertreibung oder Enteignung entstanden waren. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 101)


Beispiel: Vertriebene, die durch den Zweiten Weltkrieg ihr Haus oder ihren Betrieb verloren hatten, konnten eine Hauptentschädigung erhalten.


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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