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Hauptamtlichkeit

Hauptamtlichkeit bedeutet, dass eine Person ihre Tätigkeit hauptberuflich und nicht nebenbei ausübt und sich vollständig auf diese Aufgabe konzentriert. (vgl. Wolf 2023, S. 71)


Beispiel: Ein Beamter oder Angestellter, der seine Tätigkeit in einer Behörde als Vollzeitberuf ausübt und keine weiteren beruflichen Nebenjobs hat.


Wolf, J. (2023):  Organisation, Management, Unternehmensführung. Theorien, Praxisbeispiele und Kritik. 7. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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