Hauptamtlichkeit
- Andreas Armster

- 7. Apr.
- 1 Min. Lesezeit
Hauptamtlichkeit bedeutet, dass eine Person ihre Tätigkeit hauptberuflich und nicht nebenbei ausübt und sich vollständig auf diese Aufgabe konzentriert. (vgl. Wolf 2023, S. 71)
Beispiel: Ein Beamter oder Angestellter, der seine Tätigkeit in einer Behörde als Vollzeitberuf ausübt und keine weiteren beruflichen Nebenjobs hat.
Wolf, J. (2023): Organisation, Management, Unternehmensführung. Theorien, Praxisbeispiele und Kritik. 7. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien



Kommentare