Handwerksordnung
- Andreas Armster

- 15. Dez. 2025
- 1 Min. Lesezeit
Die Handwerksordnung regelt, wer zur selbstständigen Ausübung eines Handwerks berechtigt ist, legt fest, welche Tätigkeiten als Handwerke gelten, und bestimmt insbesondere die Voraussetzungen für die Führung eines Handwerksbetriebs. (vgl. Carstensen 2017, S. 14)
Beispiel: A möchte sich als selbstständige Tischlerin niederlassen und Möbel herstellen. Da das Tischlerhandwerk in der Handwerksordnung als zulassungspflichtiges Handwerk geführt wird, darf sie den Betrieb nur eröffnen, wenn sie einen Meisterbrief besitzt oder eine entsprechende Ausnahmebewilligung erhält. Deshalb wendet sie sich vor der Gründung an die Handwerkskammer, um die rechtlichen Voraussetzungen zu klären.
Carstensen, S. (2017): Existenzgründung: Praktischer Leitfaden mit vielen Fallbeispielen. So sichern Sie nachhaltig die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens. 2. Auflage. Wiesbaden: Springer Gabler



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