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Handwerkskammern

17. Aug.
1 Min. Lesezeit

Handwerkskammern sind regionale Selbstverwaltungsorgane des Handwerks, die als Körperschaften des öffentlichen Rechts organisiert sind. Sie vertreten die Interessen des Handwerks und übernehmen unter anderem Aufgaben bei der Berufsausbildung sowie Gesellen- und Meisterprüfungen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 301)


Beispiel: Ein Handwerksbetrieb möchte einen Auszubildenden einstellen. Die zuständige Handwerkskammer unterstützt die Ausbildung und ist beispielsweise für die Organisation bzw. Regelung der Gesellenprüfung zuständig.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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