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Handwerkerleistungen

10. Juli
1 Min. Lesezeit

Handwerkerleistungen sind Renovierungsarbeiten, Erhaltungsarbeiten und Modernisierungsarbeiten im eigenen Haushalt, für die 20 % der Arbeitskosten von der Einkommensteuer abgezogen werden können. (vgl. Puke 2023, S. 145)


Beispiel: Für Malerarbeiten fallen 2.000 € Arbeitskosten an. Davon können 400 € (20 %) direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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