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Handlungskostenzuschlag

Der Handlungskostenzuschlag (HKZ) ist ein Prozentsatz, mit dem die allgemeinen Handlungskosten (Gemeinkosten) auf den Wareneinsatz bzw. Einstandspreis der verkauften Waren verteilt werden. Er dient dazu, die Kosten für Verwaltung, Lagerung und Verkauf in die Kalkulation einzubeziehen. (vgl. Weber 2016, S. 120 f.)


Beispiel: Betragen die Handlungskosten 67.500 € und der Wareneinsatz 250.000 €, ergibt sich ein Handlungskostenzuschlag von 27 %. Dieser Zuschlag wird auf die Waren aufgerechnet, um die Selbstkosten zu ermitteln.


Weber, M. (2016): Kaufmännisches Rechnen von A-Z. Formeln, Rechenbeispiele, Tipps für die Praxis. 10. Auflage. Freiburg: Haufe

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