Handlungshilfe
Eine Handlungshilfe ist ein angestellter Vertreter eines Unternehmens, der im Gegensatz zum selbstständigen Handelsvertreter weisungsgebunden ist und seine Arbeitszeit nicht frei bestimmen kann. Er erhält in der Regel ein festes Gehalt, eventuell ergänzt durch Provisionen. (vgl. Schneck 2018, S. 459 ff.)
Beispiel: Ein angestellter Reisender einer Bausparkasse besucht Kunden und bietet ihnen Bausparverträge an. Er erhält ein Grundgehalt von 2.500 € monatlich und zusätzlich 100 € Provision pro neu abgeschlossenem Vertrag.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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