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Handlungsbevollmächtigter

17. Aug.
1 Min. Lesezeit

Ein Handlungsbevollmächtigter ist eine Person, die von einem Unternehmen dazu befugt ist, bestimmte Geschäfte und Rechtshandlungen im Namen des Unternehmens vorzunehmen. Je nach Umfang der Vollmacht kann sie für alle gewöhnlichen Geschäfte, für eine bestimmte Geschäftsart oder für ein einzelnes Geschäft gelten. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 298 f.)


Beispiel: Ein Mitarbeiter eines Handelsunternehmens hat die Vollmacht, Waren für das Unternehmen einzukaufen. Er bestellt bei einem Lieferanten Waren im Namen des Unternehmens. Der Vertrag gilt somit für das Unternehmen, nicht für den Mitarbeiter persönlich.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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