Handelsvertreter
- Andreas Armster

- 29. Sept.
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Ein Handelsvertreter ist eine selbstständige Person oder ein Unternehmen, das dauerhaft damit beauftragt ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Er ist kein Arbeitnehmer, sondern Gewerbetreibender, wird jedoch durch besondere Schutzvorschriften in den §§ 84–92c HGB rechtlich abgesichert. (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 289 ff.)
Beispiel: Eine selbstständige Person vermittelt für einen Möbelhersteller in einer bestimmten Region Aufträge an Endkunden. Für jeden vermittelten Verkauf erhält sie eine Provision. Sie arbeitet eigenständig, ist aber vertraglich an das Interesse des Herstellers gebunden.
Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg


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