Handelsregister
Das Handelsregister ist ein öffentliches, elektronisches Verzeichnis, in dem Kaufleute und Unternehmen mit wichtigen rechtlichen Informationen wie Firmensitz, Rechtsform und Gesellschaftern eingetragen sind. Der Eintrag verleiht dem Unternehmen eine offizielle Kaufmannseigenschaft, schafft Transparenz für Geschäftspartner und Banken und unterstellt es den Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB). (vgl. Hofert 2012, S. 125)
Beispiel: Eine Unternehmerin gründet eine GmbH und lässt diese über einen Notar ins Handelsregister eintragen. Dadurch gilt ihr Unternehmen offiziell als Kaufmannsbetrieb, genießt mehr Vertrauen bei Banken und kann einer Mitarbeiterin Prokura erteilen, um sie mit umfassenden Geschäftsführungsbefugnissen auszustatten.
Hofert, S. (2012): Praxisbuch Existenzgründung. Erfolgreich selbstständig werden und bleiben. 6. Auflage. Offenbach: Gabal




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