Handelsrechtliche Jahresabschluss
Der handelsrechtliche Jahresabschluss ist die gesetzlich vorgeschriebene Darstellung der Vermögenslage, Finanzlage und Ertragslage eines Unternehmens am Ende eines Geschäftsjahres auf Grundlage des Handelsgesetzbuchs (HGB). Er besteht mindestens aus Bilanz und Gewinnrechnung und Verlustrechnung (GuV) und dient der Information von Eigentümern, Gläubigern und dem Staat sowie der Ermittlung des Jahresüberschusses. (vgl. Geyer/Ahrendt 2016, S. 209 ff.)
Beispiel: Eine GmbH erstellt zum 31.12. ihren handelsrechtlichen Jahresabschluss. Dabei weist die Bilanz z. B. 500.000 € Vermögen und 400.000 € Schulden aus. In der Gewinnrechnung und Verlustrechnung ergibt sich ein Jahresüberschuss von 50.000 €. Dieser Abschluss zeigt, wie wirtschaftlich die GmbH gearbeitet hat und welcher Gewinn ausgeschüttet werden darf.
Geyer, H.; Ahrendt, B. (2016): Crashkurs BWL. 6. Auflage. Freiburg/München: Haufe




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