Handelsrechtliche Bilanzänderung
Eine handelsrechtliche Bilanzänderung ist die Korrektur eines bereits festgestellten Jahresabschlusses, wenn dieser fehlerhaft ist, ohne dass ein Nichtigkeitsgrund vorliegt. (vgl. Schneck 2018, S. 93 ff.)
Beispiel: Ein Unternehmen stellt fest, dass eine Maschine im Jahresabschluss mit 100.000 € statt korrekt mit 80.000 € bewertet wurde. Der bereits festgestellte Jahresabschluss wird entsprechend korrigiert und anschließend erneut festgestellt.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




Kommentare