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Handelsrechtliche Bilanzänderung

1. Sept.
1 Min. Lesezeit

Eine handelsrechtliche Bilanzänderung ist die Korrektur eines bereits festgestellten Jahresabschlusses, wenn dieser fehlerhaft ist, ohne dass ein Nichtigkeitsgrund vorliegt. (vgl. Schneck 2018, S. 93 ff.)


Beispiel: Ein Unternehmen stellt fest, dass eine Maschine im Jahresabschluss mit 100.000 € statt korrekt mit 80.000 € bewertet wurde. Der bereits festgestellte Jahresabschluss wird entsprechend korrigiert und anschließend erneut festgestellt.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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