Handelsrechtliche Bilanz
- Andreas Armster

- 1. Feb.
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Die handelsrechtliche Bilanz ist eine nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) erstellte Erfolgsbilanz und Teil des Jahresabschlusses. Sie stellt das Vermögen (Aktiva) und die Kapitalherkunft (Passiva) eines Unternehmens zu einem Stichtag dar und dient vor allem der Information externer Adressaten wie Gläubiger, Investoren und Behörden. (vgl. Roos 2024, S. 32 f.)
Beispiel: Ein mittelständisches Handelsunternehmen erstellt zum 31.12. seine handelsrechtliche Bilanz: Auf der Aktivseite stehen z. B. Maschinen, Warenlager und Bankguthaben, auf der Passivseite Eigenkapital sowie Bankdarlehen und Lieferantenverbindlichkeiten.
Roos, B. (2024): Grundlagen der Bilanzierung. 2. Auflage. München: UVK Verlag



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