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Handelsrechtliche Anschaffungskosten

29. Aug.
1 Min. Lesezeit

Handelsrechtliche Anschaffungskosten sind alle Aufwendungen, die anfallen, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Sie setzen sich aus dem Anschaffungspreis sowie Anschaffungsnebenkosten und nachträglichen Anschaffungskosten zusammen, abzüglich Anschaffungspreisminderungen. (vgl. Schneck 2018, S. 1 ff.)


Beispiel: Ein Unternehmen kauft eine Maschine für 50.000 €. Dazu kommen 2.000 € Transportkosten und 3.000 € Kosten für die Montage. Der Lieferant gewährt einen Rabatt von 5.000 €. Die Anschaffungskosten betragen damit 50.000 € + 2.000 € + 3.000 € − 5.000 € = 50.000 €.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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