Handelsrecht
Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht für Kaufleute, das vor allem im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt ist. Es enthält besondere Regeln für den Handel und Unternehmen, z. B. für Handelsgeschäfte, Kaufleute und Gesellschaften. (vgl. Schneck 2018, S. 459 ff.)
Beispiel: Ein Kaufmann bestellt bei einem Lieferanten 100 Stück Ware für 5.000 €. Für diesen geschäftlichen Kauf gelten neben den allgemeinen zivilrechtlichen Regeln auch die besonderen Vorschriften des Handelsrechts, z. B. die Pflicht, die Ware nach Erhalt zu prüfen und Mängel unverzüglich zu melden.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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