Handelsklauseln
Handelsklauseln sind international einheitliche Abkürzungen für Vertragsvereinbarungen im Handel (Incoterms). Sie legen fest, wer die Kosten, Pflichten und Risiken für den Transport der Ware trägt. Dadurch werden Geschäftsbeziehungen zwischen internationalen Handelspartnern vereinfacht. (vgl. Schneck 2018, S. 459 ff.)
Beispiele: Cost and Freight, Free Carrier, Ex Works, Free Alongside Ship
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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