Handelskauf
Ein Handelskauf ist ein Kauf, bei dem mindestens einer der Vertragspartner Kaufmann ist und den Kauf im Rahmen seines Handelsgeschäfts abschließt. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 297)
Beispiel: Ein Einzelhändler kauft bei einem Großhändler 100 T-Shirts für 2.000 €, um sie anschließend in seinem Geschäft weiterzuverkaufen. Da der Einzelhändler den Kauf im Rahmen seines Handelsgewerbes tätigt, handelt es sich um einen Handelskauf.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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