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Handelsgeschäfte

18. Aug.
1 Min. Lesezeit

Handelsgeschäfte sind alle Geschäfte eines Kaufmanns, die zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehören (§§ 343 ff. HGB). (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 297)


Beispiel: Ein Kaufmann kauft Waren für 5.000 €, um sie in seinem Geschäft weiterzuverkaufen. Dieser Kauf gehört zu seinem Handelsgewerbe und ist damit ein Handelsgeschäft.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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