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Handelsbräuche

17. Okt.
1 Min. Lesezeit

Handelsbräuche sind im Handelsverkehr geltende Gewohnheiten und Gebräuche, die bei der Auslegung von Verträgen zwischen Kaufleuten berücksichtigt werden (§ 346 HGB). (vgl. Janda/Pfeifer 2025, S. 214 f.)


Beispiel: Zwei Kaufleute vereinbaren einen internationalen Warenhandel und beziehen die Incoterms in ihren Vertrag ein. Dadurch ist beispielsweise bei der Klausel EXW der Verkäufer verpflichtet, die Ware am vereinbarten Ort zur Abholung bereitzustellen, während der Käufer die Transportkosten trägt.


Janda, C.; Pfeifer, U. (2025): Wirtschaftsprivatrecht mit Fällen und Lösungen. 4. Auflage. München: UVK

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