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Handelsbilanz I

28. Sept.
1 Min. Lesezeit

Die Handelsbilanz I ist die nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellte Bilanz eines Unternehmens. Sie ist Bestandteil des Jahresabschlusses bei publizitätspflichtigen Unternehmen. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 104)


Beispiel: Ein publizitätspflichtiges Unternehmen erstellt zum Jahresende seine Bilanz nach den Vorschriften des HGB. Die Bilanz weist beispielsweise 2 Mio. € Vermögen und 2 Mio. € Kapital aus und ist Bestandteil des Jahresabschlusses.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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