Handeln unter falschem Namen
- Andreas Armster

- 19. Sept.
- 1 Min. Lesezeit
Handeln unter falschem Namen bedeutet, dass jemand zwar einen erfundenen oder unzutreffenden Namen angibt, dabei aber sich selbst verpflichten und berechtigen will. Die Rechtsfolgen treffen daher allein den Handelnden. (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 79)
Beispiel: Anne leiht sich in einer Videothek einen Film und trägt statt ihres echten Namens „Lisa Larsen“ ein, um anonym zu bleiben. Vertragspartnerin ist trotzdem Anne selbst.
Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg


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