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Halbfertige Arbeiten

10. Juli
1 Min. Lesezeit

Halbfertige Arbeiten sind noch nicht fertiggestellte Aufträge oder Produkte, die am Bilanzstichtag als Bestand erfasst werden. (vgl. Puke 2023, S. 143)


Beispiel: Eine Schreinerei hat einen Schrank am Bilanzstichtag erst zu 70 % fertiggestellt. Dieser gilt als halbfertige Arbeit und wird in der Bilanz erfasst.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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