Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse sind Eventualverbindlichkeiten, bei denen noch nicht sicher ist, ob das Unternehmen tatsächlich zahlen muss. Sie werden deshalb nicht als normale Verbindlichkeit in der Bilanz erfasst, sondern beispielsweise im Anhang angegeben. (vgl. Schneck 2018, S. 459 ff.)
Beispiel: Eine GmbH übernimmt für ein anderes Unternehmen eine Bürgschaft über 50.000 €. Solange das andere Unternehmen seinen Kredit selbst zurückzahlt, muss die GmbH nichts bezahlen. Wird das andere Unternehmen jedoch zahlungsunfähig, muss die GmbH bis zu 50.000 € übernehmen. Deshalb wird die Bürgschaft als Haftungsverhältnis im Anhang angegeben.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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