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Haftungskapital

8. Sept.
1 Min. Lesezeit

Das Haftungskapital ist das Kapital eines Unternehmens, das den Gläubigern als Sicherheit dient. Dazu zählt vor allem das Eigenkapital, bei Kapitalgesellschaften beispielsweise das gezeichnete Kapital und Rücklagen. Auch bestimmte Kreditsicherheiten können als Haftung dienen. (vgl. Schneck 2018, S. 459 ff.)


Beispiel: Eine GmbH hat 50.000 € Stammkapital und 20.000 € Rücklagen. Damit stehen den Gläubigern grundsätzlich 70.000 € Haftungskapital zur Verfügung. Hat die GmbH zusätzlich einen Kredit über 100.000 €, kann beispielsweise ein Grundstück als Sicherheit dienen, sodass der Kreditgeber im Ernstfall auf den Wert des Grundstücks zurückgreifen kann.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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