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Haftpflichtversicherung

18. Aug.
1 Min. Lesezeit

Eine Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor den finanziellen Folgen von Schadensersatzansprüchen Dritter. Sie übernimmt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 295 f.)


Beispiel: Eine Person fährt mit dem Fahrrad und beschädigt versehentlich ein parkendes Auto. Der Besitzer verlangt 1.000 € Schadensersatz. Wenn der Schaden durch die Haftpflichtversicherung gedeckt ist, übernimmt diese die Kosten bzw. prüft zunächst, ob der Anspruch überhaupt berechtigt ist.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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