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Haftendes Eigenkapital

8. Sept.
1 Min. Lesezeit

Haftendes Eigenkapital ist das Eigenkapital einer Bank, das zur Absicherung ihrer Gläubiger dient. Es muss ausreichend hoch sein, damit die Bank Verluste auffangen und ihre Verpflichtungen erfüllen kann. Die erforderliche Höhe hängt insbesondere von den Geschäften und Risiken der Bank ab. (vgl. Schneck 2018, S. 459 ff.)


Beispiel: Eine Bank hat 100 Mio. € haftendes Eigenkapital und vergibt Kredite in Höhe von 800 Mio. €. Entstehen durch Kreditausfälle Verluste von 20 Mio. €, können diese zunächst durch das Eigenkapital aufgefangen werden. Es verbleiben 80 Mio. € Eigenkapital, sodass die Gläubiger weiterhin geschützt sind.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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