Haben
Haben bezeichnet die rechte Seite eines Bestandskontos. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 295)
Beispiel: Auf dem Bankkonto eines Unternehmens werden 1.000 € eingezahlt. Dieser Zugang wird auf der Habenseite des Bankkontos gebucht.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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