Gründungszuschuss
Der Gründungszuschuss ist eine freiwillige Förderleistung der Agentur für Arbeit für Arbeitslose, die sich selbstständig machen. Er wird zunächst sechs Monate in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes plus 300 € zur sozialen Absicherung gezahlt und kann anschließend für neun weitere Monate mit 300 € verlängert werden. Voraussetzung sind ein tragfähiger Businessplan und die positive Stellungnahme einer fachkundigen Stelle. (vgl. Hofert 2012, S. 280 ff.)
Beispiel: Ein arbeitsloser Mediengestalter macht sich als Freelancer selbstständig. Er reicht bei der Agentur für Arbeit einen Businessplan ein und erhält den Gründungszuschuss: sechs Monate lang sein bisheriges Arbeitslosengeld plus 300 € monatlich, um Miete und Versicherungen während der Startphase zu sichern.
Hofert, S. (2012): Praxisbuch Existenzgründung. Erfolgreich selbstständig werden und bleiben. 6. Auflage. Offenbach: Gabal




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