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Gründungskosten

27. Sept.
1 Min. Lesezeit

Die Gründungskosten sind die durch die Gründung eines Unternehmens verursachten Kosten, beispielsweise Rechtskosten, Beratungskosten und Notarkosten. Sie dürfen grundsätzlich weder nach HGB, IFRS noch nach US-GAAP aktiviert werden; bei den internationalen Rechnungslegungsvorschriften bestehen teilweise Sonderregelungen. Davon zu unterscheiden sind Aufwendungen für Ingangsetzung und Erweiterung. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 102)


Beispiel: Bei der Gründung eines Unternehmens entstehen 5.000 € Notarkosten, 3.000 € Beratungskosten und 2.000 € Rechtskosten. Die gesamten 10.000 € Gründungskosten werden grundsätzlich als Aufwand erfasst und nicht als Vermögenswert aktiviert.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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