Gründung
Die Gründung bezeichnet die formal-juristische Errichtung eines Unternehmens, bei der die Firma entsprechend ihrer Rechtsform in das Handelsregister eingetragen und die notwendigen Gründungsvoraussetzungen erfüllt werden. Dazu gehören unter anderem die Wahl des Standorts und der Rechtsform sowie gegebenenfalls die Erstellung einer Gründungsbilanz. (vgl. Schneck 2018, S. 393 ff.)
Beispiel: Zwei Personen gründen eine GmbH. Sie wählen den Firmennamen, legen das Stammkapital fest, schließen den Gesellschaftsvertrag ab und lassen die GmbH ins Handelsregister eintragen. Mit der Eintragung ist die GmbH formal gegründet.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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