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Größenklassen

27. Sept.
1 Min. Lesezeit

Größenklassen sind Klassen, in die Kapitalgesellschaften nach ihrer Unternehmensgröße gemäß § 267 HGB eingeteilt werden. Man unterscheidet kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften. Maßgeblich sind die Kriterien Bilanzsumme, Umsatz und durchschnittliche Arbeitnehmerzahl. Für die Einstufung müssen grundsätzlich mindestens zwei der drei Schwellenwerte an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen über- bzw. unterschritten werden. Bei Neugründung oder Umwandlung gelten die Rechtsfolgen bereits am ersten Bilanzstichtag. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 99)


Beispiel: Ein Unternehmen hat eine Bilanzsumme von 10 Mio. €, einen Umsatz von 25 Mio. € und durchschnittlich 150 Arbeitnehmer. Es ist damit als mittelgroße Kapitalgesellschaft einzuordnen.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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