Grundversorgung
- Andreas Armster

- 26. Jan.
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Grundversorgung bezeichnet die gesetzlich garantierte Stromversorgung bzw. Gasversorgung von Haushaltskunden, die keinen speziellen (Sonder-)Energieliefervertrag abgeschlossen haben. Sie wird automatisch vom Grundversorger übernommen zu öffentlich bekannt gegebenen Preisen und Bedingungen. Die Grundversorgung ist jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündbar und stellt sicher, dass jeder Haushalt kontinuierlich mit Energie versorgt wird. (vgl. Linnemann 2024, S. 58 ff.)
Beispiel: Ein Mieter zieht in eine neue Wohnung ein und schließt zunächst keinen eigenen Stromvertrag ab. Sobald er Strom nutzt, wird er automatisch vom örtlichen Grundversorger im Rahmen der Grundversorgung beliefert und erhält dafür später eine Rechnung zu den geltenden Grundversorgungspreisen.
Linnemann, M. (2024): Energiewirtschaft für (Quer-)Einsteiger. Einmaleins der Stromwirtschaft. 2. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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