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Grundsätze ordnungsmäßiger Speicherbuchführung

27. Sept.
1 Min. Lesezeit

Die Grundsätze ordnungsmäßiger Speicherbuchführung (GoS) sind die Auslegung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) für DV-gestützte rechnungslegungsrelevante Verfahren. Sie legen damit fest, wie die GoB bei einer elektronisch unterstützten Buchführung anzuwenden sind. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 102)


Beispiel: Ein Unternehmen führt seine Buchhaltung vollständig elektronisch. Die GoS stellen sicher, dass die gespeicherten Buchungsdaten ordnungsgemäß, nachvollziehbar und unverändert aufgezeichnet und aufbewahrt werden.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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