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Grundsätze ordnungsmäßiger Konsolidierung

27. Sept.
1 Min. Lesezeit

Die Grundsätze ordnungsmäßiger Konsolidierung sind die grundlegenden Regeln für die Konzernrechnungslegung. Oberster Grundsatz ist die Darstellung eines True and Fair View unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und der Einheitstheorie. Weitere wichtige Grundsätze sind die Vollständigkeit, die Einheitlichkeit von Bilanzierung und Bewertung, Abschlussstichtag und Währung sowie die Beachtung von Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 102)


Beispiel: Ein Konzern besteht aus einer Muttergesellschaft und drei Tochtergesellschaften. Für den Konzernabschluss werden grundsätzlich alle einzubeziehenden Gesellschaften und relevanten Posten vollständig erfasst. Außerdem werden die Vermögensgegenstände und Schulden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie zum gleichen Abschlussstichtag und in einer einheitlichen Währung dargestellt.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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