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Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme

27. Sept.
1 Min. Lesezeit

Die Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBs) sind eine Weiterentwicklung der Grundsätze ordnungsmäßiger Speicherbuchführung (GoS) aus dem Jahr 1995. Sie legen fest, welche Kontrollen, Regelungen und Maßnahmen bei DV-gestützten Buchführungssystemen erforderlich sind, damit die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) eingehalten werden. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 101)


Beispiel: Ein Unternehmen führt seine Buchhaltung vollständig elektronisch. Es richtet deshalb Zugriffskontrollen, regelmäßige Datensicherungen und Protokollierungen von Buchungsänderungen ein. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, dass die elektronische Buchführung den GoB entspricht.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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