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Grundstücke

Grundstücke sind klar abgegrenzte Teile der Erdoberfläche, die bebaut oder unbebaut sein können und als nicht abnutzbares Sachanlagevermögen gelten. Befindet sich ein Gebäude darauf, wird es getrennt bewertet, da der Grund nicht abgeschrieben wird, das Gebäude jedoch schon. Bauliche Einrichtungen, die zum Gebäude gehören (z. B. ein Aufzug), werden mit diesem aktiviert und über dessen Nutzungsdauer abgeschrieben. (vgl. Schaffhauser-Linzatti 2023, S. 218)


Beispiel: Ein Unternehmen kauft ein Betriebsgrundstück mit einem Bürogebäude. Das Grundstück selbst wird nicht abgeschrieben, während das Gebäude als abnutzbares Anlagegut über seine Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben wird.


Schaffhauser-Linzatti, M. (2023): Rechnungswesen Schritt für Schritt. Mit Lösungen für die Rechenbeispiele. 5. Auflage. Wien: Facultas

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