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Grundsatz der Wohlfeilheit der Besteuerung

Der Grundsatz der Wohlfeilheit der Besteuerung besagt, dass Steuern so ausgestaltet sein sollen, dass ihre Erhebung möglichst geringe Kosten verursacht. (vgl. Nowotny/Zagler 2022, S. 198)


Beispiel: Die Lohnsteuer, die direkt vom Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird, erfüllt den Grundsatz der Wohlfeilheit, weil sie mit geringem Verwaltungsaufwand für den Staat und ohne zusätzlichen Erklärungsaufwand für die meisten Arbeitnehmer erhoben wird.


Nowotny, E.; Zagler, M. (2022): Der öffentliche Sektor. Einführung in die Finanzwissenschaft. 6. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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