Grundsatz der Vorsicht
- Andreas Armster

- 2. Feb.
- 1 Min. Lesezeit
Der Grundsatz der Vorsicht verlangt, dass Vermögensgegenstände eher niedrig und Schulden eher hoch bewertet werden, wenn Unsicherheiten über zukünftige Entwicklungen bestehen. Ziel ist es, Gewinne nicht zu früh auszuweisen und mögliche Risiken rechtzeitig zu berücksichtigen, um das nominale Eigenkapital zu schützen. (vgl. Roos 2024, S. 94 ff.)
Beispiel: Ein Unternehmen hat zum Bilanzstichtag eine Forderung über 10.000 € gegenüber einem Kunden, von dem bekannt ist, dass er finanzielle Schwierigkeiten hat. Obwohl die Forderung rechtlich noch besteht, schätzt das Unternehmen, dass voraussichtlich nur 7.000 € eingezogen werden können, und schreibt die Forderung vorsichtig auf 7.000 € ab. Dadurch wird ein möglicher Verlust bereits berücksichtigt, während ein unsicherer Gewinn nicht ausgewiesen wird.
Roos, B. (2024): Grundlagen der Bilanzierung. 2. Auflage. München: UVK Verlag



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