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Grundsatz der Unternehmensfortführung

Der Grundsatz der Unternehmensfortführung besagt, dass die Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden so erfolgt, als würde das Unternehmen auch in Zukunft weiterbestehen. Daher wird mit normalen Nutzungsdauern und planmäßigen Abschreibungen gerechnet – nicht mit Liquidationswerten oder Zerschlagungswerten. (vgl. Schaffhauser-Linzatti 2023, S. 117)


Beispiel: Ein Unternehmen plant, seine Maschinen weiterhin regulär zu nutzen. Obwohl der sofortige Verkauf einer Maschine nur 5.000 € einbringen würde, wird sie mit ihren Anschaffungs­kosten und der üblichen Nutzungsdauer bewertet. Die jährliche planmäßige Abschreibung wird also wie gewohnt vorgenommen – in Erwartung, dass der Betrieb fortgeführt wird.


Schaffhauser-Linzatti, M. (2023): Rechnungswesen Schritt für Schritt. Mit Lösungen für die Rechenbeispiele. 5. Auflage. Wien: Facultas

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