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Grundsatz der Stetigkeit

Der Grundsatz der Stetigkeit besagt, dass ein Unternehmen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses einmal gewählte Gliederungsmethoden, Ansatzmethoden und Bewertungsmethoden beibehalten muss, damit Jahresabschlüsse verschiedener Perioden miteinander vergleichbar sind und nicht willkürlich beeinflusst werden können. Abweichungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig und müssen erläutert werden. (vgl. Roos 2024, S. 88 f.)


Beispiel: Ein Unternehmen schreibt seine Maschinen seit Jahren linear über zehn Jahre ab; auch im aktuellen Jahresabschluss wird diese Abschreibungsmethode beibehalten, damit der Gewinn mit den Vorjahren vergleichbar bleibt. Würde das Unternehmen ohne sachlichen Grund plötzlich zur degressiven Abschreibung wechseln, wäre der Grundsatz der Stetigkeit verletzt.


Roos, B. (2024): Grundlagen der Bilanzierung. 2. Auflage. München: UVK Verlag

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