Grundsatz der Richtigkeit und Willkürfreiheit
- Andreas Armster

- 2. Feb.
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Der Grundsatz der Richtigkeit und Willkürfreiheit verlangt, dass Buchführung und Jahresabschluss die Geschäftsvorfälle vollständig, sachlich korrekt und nachprüfbar abbilden und nicht auf beliebigen oder manipulativen Annahmen beruhen. Soweit Schätzungen oder Ermessensentscheidungen notwendig sind, müssen diese sachlich begründet, vertretbar und frei von Willkür getroffen werden. (vgl. Roos 2024, S. 82 ff.)
Beispiel: Ein Unternehmen bildet für einen laufenden Gerichtsprozess eine Rückstellung von 50.000 €, weil auf Basis von Anwaltsgutachten genau diese Zahlung wahrscheinlich ist. Es darf nicht willkürlich 10.000 € oder 200.000 € ansetzen, um den Gewinn zu schönen oder zu drücken, sondern muss eine sachlich begründete und nachvollziehbare Schätzung verwenden.
Roos, B. (2024): Grundlagen der Bilanzierung. 2. Auflage. München: UVK Verlag



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