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Grundsatz der Periodenreinheit

Der Grundsatz der Periodenreinheit besagt, dass alle Aufwendungen und Erträge in dem Geschäftsjahr zu erfassen sind, in dem sie wirtschaftlich verursacht wurden – unabhängig vom tatsächlichen Zahlungszeitpunkt. Zahlungen, die andere Perioden betreffen, müssen daher zeitlich abgegrenzt werden. (vgl. Schaffhauser-Linzatti 2023, S. 123)


Beispiel: Ein Unternehmen erhält im Dezember eine Versicherungsrechnung über 1.200 €, die jedoch das kommende Jahr betrifft. Obwohl die Zahlung erst im Januar erfolgt, darf der Aufwand nicht im alten Geschäftsjahr erfasst werden. Stattdessen wird er abgegrenzt und dem neuen Jahr zugeordnet, weil der Nutzen der Versicherung erst dort entsteht.


Schaffhauser-Linzatti, M. (2023): Rechnungswesen Schritt für Schritt. Mit Lösungen für die Rechenbeispiele. 5. Auflage. Wien: Facultas

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