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Grundsatz der Periodenabgrenzung

27. Sept.
1 Min. Lesezeit

Der Grundsatz der Periodenabgrenzung (Accrual Principle, Accrual Basis Accounting) ist ein Grundsatz ordnungsmäßiger Bilanzierung (GoBil). Er stellt sicher, dass Aufwendungen und Erträge der richtigen Abrechnungsperiode zugeordnet werden. Hierfür sind insbesondere die Vorschriften zur Rechnungsabgrenzung nach § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB zu beachten. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 101)


Beispiel: Ein Unternehmen zahlt im Dezember 12.000 € Versicherungsbeiträge für das gesamte Folgejahr. Da die Beiträge wirtschaftlich das nächste Geschäftsjahr betreffen, werden 12.000 € als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten erfasst und erst im Folgejahr als Aufwand berücksichtigt.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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