Grundsatz der Maßgeblichkeit
- Andreas Armster

- vor 1 Tag
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Der Grundsatz der Maßgeblichkeit besagt, dass die in der Handelsbilanz gewählten Wertansätze auch für die Steuerbilanz gelten. Das bedeutet, bilanziere ich einen bestimmten Wert oder treffe ich eine Bewertungswahl in der Handelsbilanz, wirkt sich diese Entscheidung grundsätzlich auch auf die steuerliche Gewinnermittlung aus. Nur spezielle steuerrechtliche Vorschriften können eine Abweichung verlangen. (vgl. Schaffhauser-Linzatti 2023, S. 124)
Beispiel: Ein Unternehmen entscheidet sich in der Handelsbilanz dafür, eine Maschine über fünf Jahre abzuschreiben. Da dieser Wertansatz auch für die Steuerbilanz gilt, muss die Maschine steuerlich ebenfalls über fünf Jahre abgeschrieben werden. Nur wenn das Steuerrecht eine abweichende Regel zwingend vorschreibt, wäre eine andere steuerliche Behandlung nötig.
Schaffhauser-Linzatti, M. (2023): Rechnungswesen Schritt für Schritt. Mit Lösungen für die Rechenbeispiele. 5. Auflage. Wien: Facultas


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