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Grundsatz der materiellen Bilanzkontinuität

8. Sept.
1 Min. Lesezeit

Der Grundsatz der materiellen Bilanzkontinuität (Stetigkeit) besagt, dass ein Unternehmen bei der Bilanzierung und Bewertung grundsätzlich die gleichen Methoden wie im Vorjahr anwenden soll. Dadurch bleiben Jahresabschlüsse vergleichbar. Änderungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig und müssen angegeben und erklärt werden. (vgl. Schneck 2018, S. 393 ff.)


Beispiel: Ein Unternehmen hat 100 gleiche Warenstücke im Lager. Es bewertet den Warenbestand nach dem FIFO-Verfahren („First in, First out“). Im Jahr 2025 wird dadurch ein Bestand von 10.000 € bilanziert. Auch 2026 muss das Unternehmen grundsätzlich weiterhin das FIFO-Verfahren anwenden und darf nicht einfach auf das LIFO-Verfahren wechseln, nur weil sich dadurch ein günstigerer Bilanzwert ergibt. So bleiben die Jahresabschlüsse miteinander vergleichbar.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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